Biscoff® Marken-
richtlinien

Diese Richtlinien sollen Ihnen vermitteln, wie Sie die Marke Biscoff® nutzen und gleichzeitig die Integrität unserer Marken und Markenzeichen gewährleisten können.

Wir freuen uns, dass Sie Biscoff® Brotaufstriche und Kekse in Ihren Rezepturen verwenden, um Ihre Kunden zu verwöhnen. Bitte beachten Sie, dass Biscoff® ein eingetragenes Markenzeichen von Lotus Bakeries ist. Die Nutzung von Biscoff® Produkten in Ihren Rezepturen verleiht Ihnen nicht automatisch das Recht, Markenzeichen von Biscoff® wie etwa Logos, das Design, das Erscheinungsbild und das Markenimage in Ihrer eigenen Kommunikation zu nutzen. 

Wie in den vorliegenden Richtlinien («Richtlinien») dargelegt, sind jedoch bestimmte Arten der Nutzung von Lotus Bakeries genehmigt, sodass Sie den Markennamen Biscoff® einbringen können, um von seiner Wirkkraft und seinem Wiedererkennungswert zu profitieren. Die vorliegenden Richtlinien gelten weltweit und zielen auf die Nutzung von Keksen, Aufstrichen und Topping-Saucen von Biscoff als charakteristische Zutat Ihres Produkts ab.

Bitte beachten Sie die nachstehenden Markenvorgaben, die für Ihr Unternehmen relevant sind:

BISCOFF® MARKENRICHTLINIEN FÜR GASTRONOMIEBETREIBER

ANFORDERUNGEN AN DIE PRODUKTE:

Sie dürfen den Markennamen Biscoff® und bestimmte Markenelemente nur unter der Bedingung verwenden, dass Sie:

1. Sie verwenden nur echte Biscoff® Zutaten in Ihrer Rezeptur (nachstehend «Produkt» genannt)

und

2. Sie befolgen die Markenrichtlinien von Biscoff® (siehe unten).

Das Produkt darf ausschliesslich in Ihrer eigenen Verkaufsstelle in einer gesundheitlich unbedenklichen, sicheren Umgebung und unter Einhaltung aller geltenden Gesetze, Normen und Vorschriften zubereitet und hergestellt werden. Das Produkt muss vor Ort hergestellt und innerhalb von 48 Stunden nach der Herstellung verkauft werden. Das Produkt muss echte Biscoff® Zutaten enthalten.

 

Biscoff® MARKENRICHTLINIEN:

1. Ordnungsgemässe Produktbezeichnung und Produktbeschreibung 

Unsere Marken sind für Lotus Bakeries sehr wichtig. Biscoff ist die von Lotus unterstützte Marke. Wenn Sie unseren Markennamen verwenden möchten, müssen Sie die Bezeichnung Biscoff verwenden, nicht Lotus oder Lotus Biscoff.

Es ist Ihnen gestattet, folgendermassen vorzugehen:

  • Sie können den Markennamen Biscoff® als Hinweis verwenden, um den Verbraucher darüber zu informieren, dass Ihr Produkt mit mindestens einer Zutat von Biscoff hergestellt wurde. Sie können dazu in Ihrer Beschreibung Angaben wie etwa «hergestellt mit ...», «gefüllt mit ...», «dekoriert mit ...» verwenden.
  • Nach der Angabe «Biscoff» müssen Sie immer auch angeben, welche Zutat von Biscoff verwendet wird (z. B. Keks, Brotaufstrich, Topping-Sauce). 
  • Die Marke Biscoff muss immer mit einem grossen «B» geschrieben werden, gefolgt von dem Symbol ® für eingetragene Markenzeichen.

Um die Integrität unserer Marke zu schützen, dürfen Sie die Bezeichnung Biscoff jedoch nicht direkt in Ihrem Produktnamen verwenden oder in diesen integrieren . Lotus Bakeries gestattet es Ihnen auch nicht, einen Fantasieproduktnamen zu kreieren oder ein Wortspiel zu verwenden, das die Bezeichnung Biscoff (ganz oder teilweise) enthält, da dies unserer Marke Biscoff schaden könnte.

Trademark 1.0 DE 1

Trademark 1.0 DE 2

2. Menu KOMMUNIKATION

Zur Darstellung der mit Biscoff Zutaten hergestellten Produkte in der Menükommunikation (z. B. auf Speisekarten, Menütafeln, Bodenausteller usw.) machen wir folgende Vorgaben:

  • Das Markenzeichen Biscoff muss immer mit einem grossen «B» geschrieben werden, gefolgt von dem Symbol ® für eingetragene Markenzeichen.
  • Nach der Angabe «Biscoff» müssen Sie immer auch angeben, welche Zutat von Biscoff verwendet wird (z. B. Keks, Brotaufstrich, Topping).
  • Das Logo von Biscoff und andere Marken-Assets dürfen nicht verwendet werden.

Trademark 2.0 DE 1

Trademark 2.0 DE 2

3. Kommunikation im Ladengeschäft

  • Es ist zulässig, Gläser mit Biscoff® Brotaufstrich, Flaschen mit Biscoff® Topping oder Packungen mit Biscoff® Keksen, die vor Ort gelagert oder für die Zubereitung der Produkte verwendet werden, im Ladengeschäft auszustellen.
  • Es ist jedoch nicht gestattet, Gläser, Flaschen oder Packungen mit Biscoff® Produkten in Mengen zu nutzen, die nicht der tatsächlichen Verwendung für die Zubereitung der Produkte entsprechen und somit als Werbematerial im Ladengeschäft dienen. Derartige Verpackungen dürfen nicht ausschliesslich zur Dekoration des Ladengeschäfts genutzt werden. Es ist auch nicht gestattet, eine übergrosse Menge an Biscoff® Verpackungen als Auslage zu verwenden, die nicht für den tatsächlichen Gebrauch bestimmt sind.
  • Die Nutzung von Werbematerial mit dem Biscoff® Logo ist nicht gestattet, es sei denn, das Material wurde von Lotus Bakeries zur Verfügung gestellt.

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4. Produktfotografie

Darunter verstehen wir Fotografien von Ihren Produkten, die ausschliesslich für die Menükommunikation, in den Ladengeschäften oder in den Social-Media-Accounts Ihres Unternehmens verwendet werden.

  • Der charakteristische Biscoff Keks  kann für Fotografien verwendet werden, wenn diese die Art und Weise darstellen, wie das Produkt serviert wird, bzw. wenn diese mengenmässig der Menge der tatsächlich verwendeten Zutaten entsprechen.
    • Beispiel: Sie dürfen einen Biscoff® Keks neben der Kaffeetasse oder auf Ihrem Muffin nur dann verwenden, wenn Sie Ihren Kunden das Produkt auf diese Weise servieren.
  • Der Biscoff® Keks darf nicht verändert oder bearbeitet werden.
  • Sie dürfen keine Produktillustrationen und kein Produktrendering verwenden.
  • Biscoff® Logos oder andere Biscoff Markenzeichen dürfen nicht in das Foto einretuschiert werden.

Die oben genannten Richtlinien für die Lebensmittelfotografie gelten nicht für visuelle Inhalte, die für Verpackungsmaterial verwendet werden.

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BISCOFF® MARKENRICHTLINIEN FÜR LEBENSMITTELHERSTELLER IN DER DESSERTKATEGORIE

Produktanforderungen

Sie dürfen den Markennamen Biscoff® nur unter folgenden Bedingungen verwenden:

  1. Sie verwenden ausschliesslich echte Biscoff®-Zutaten in Ihrem Rezept (nachfolgend «Produkt» genannt).

und

  1. Sie halten sich an die nachfolgenden Biscoff®-Markenrichtlinien.

Das Produkt muss in einer gesunden und sicheren Umgebung hergestellt und zubereitet werden, unter Einhaltung aller geltenden Gesetze, Normen und Vorschriften. Das Produkt muss echte Biscoff®-Zutaten enthalten. Die folgenden Richtlinien gelten nur für Produkte, die in die Dessertkategorie fallen (wie Kuchen, Gebäck, Pudding, Torten ...). Das Produkt sollte bei Raumtemperatur oder gekühlt gelagert werden und hat eine maximale Haltbarkeit von 10 Tagen.

 

Biscoff® Markenrichtlinien:

Unsere Marken sind für Lotus Bakeries sehr wichtig. Biscoff® ist die Marke, die von Lotus unterstützt wird. Wenn Sie unseren Markennamen verwenden möchten, müssen Sie Biscoff® und nicht Lotus oder Lotus Biscoff® verwenden.

Des Weiteren:

  • Zum Schutz der Integrität unserer Marke dürfen Sie Biscoff® nicht direkt in Ihren Produktnamen aufnehmen. Lotus Bakeries kann auch nicht zulassen, dass Sie einen Fantasie-Produktnamen kreieren oder ein Wortspiel verwenden, das Biscoff® (ganz oder teilweise) einbezieht, da dies unserer Biscoff-Marke schaden könnte.
  • Sie dürfen keine Biscoff®-Markenzeichen wie Logos, Designs und das Erscheinungsbild oder das Markenkleid in Ihrer Kommunikation verwenden. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Sie keine visuellen Darstellungen unseres Biscoff®-Gebäcks oder -Aufstrichs auf Ihrer Verpackung verwenden dürfen.
  • Sie dürfen den Markennamen Biscoff® auf Ihrer Verpackung nur in referenzieller Weise verwenden, um den Verbraucher darüber zu informieren, dass Ihr Produkt mit einer oder mehreren Biscoff®-Zutaten hergestellt wurde.
    • Dies dürfen Sie nur auf der Rückseite der Verpackung tun.
    • Sie können dies in Ihrer Zutatenliste erwähnen und/oder eine Beschreibung wie "hergestellt mit, gefüllt mit, dekoriert mit ..." verwenden.
    • Nach Biscoff® müssen Sie immer angeben, welche Biscoff®-Zutat verwendet wurde (z. B. Biskuit, Aufstrich, Topping-Sauce).
    • Die Marke Biscoff® muss immer mit einem grossen „B“ geschrieben und durch das eingetragene Markenzeichen ® ergänzt werden.
    • Sie darf nicht die Hauptaussage sein und muss auf Ihrer Verpackung sekundär dargestellt werden.

Abschliessende Bemerkung

Lotus Bakeries ist berechtigt, die vorliegenden Richtlinien jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern oder ausser Kraft zu setzen. Etwaige Änderungen werden auf dieser Website bekannt gegeben. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie diese Richtlinien in ihrer jeweils aktuellen Version befolgen, welche auf dieser Website veröffentlicht wird. Sie erklären sich ausserdem damit einverstanden, sämtliche sonstigen Richtlinien zur Nutzung der Marke einzuhalten, die von Lotus Bakeries zu gegebener Zeit eingeführt werden. Wir empfehlen Ihnen, diese Website alle sechs Monate zu konsultieren, um festzustellen, ob die Richtlinien geändert oder ausser Kraft gesetzt wurden.

Durch die Verwendung unserer Markenzeichen erkennen Sie an, dass Lotus Bakeries Eigentümer der Markenzeichen ist und dass Sie die Rechte von Lotus Bakeries, einschliesslich der Registrierung der Markenzeichen in allen Ländern der Erde (allein oder in Kombination mit anderen Elementen), nicht anfechten, in Frage stellen oder beeinträchtigen werden. Sie verpflichten sich ausserdem, dass Sie unsere Markenzeichen nicht missbräuchlich nutzen oder deren Ruf schädigen werden. Jeglicher Geschäfts- oder Firmenwert, der sich aus der Nutzung der Markenzeichen von Lotus Bakeries ergibt, steht ausschliesslich Lotus Bakeries zu und gehört allein Lotus Bakeries. Es werden Ihnen keine sonstigen als die hier genannten Rechte gewährt. 

Lotus Bakeries behält sich das Recht vor, die Genehmigung zur Nutzung der Marke Biscoff® jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Unternehmen, die mehr Ressourcen nutzen möchten, als dies gemäss den vorliegenden Richtlinien erlaubt ist, bzw. Unternehmen, die Möglichkeiten eines Co-Branding in Betracht ziehen, werden dringend gebeten, sich direkt an unsere Niederlassungen von Lotus Bakeries vor Ort zu wenden, um sich über die entsprechenden Anforderungen und Lizenzverträge zu informieren.