ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
I. Geltungsbereich
Art. 1 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verkäufe in der Schweiz durch die Lotus Bakeries International und Schweiz AG, eingetragen in das Handelsregister von Zug unter der Laufnummer CHE-105.424.218, nachfolgend als "Lotus Bakeries", "wir", "uns" oder "unsere" bezeichnet.
Art. 2 Sollte sich eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen als rechtswidrig oder nicht klagbar erweisen, bleiben alle übrigen Bestimmungen anwendbar.
II. Bestellungen
Art. 3 Durch die Einreichung einer Bestellung akzeptiert der Käufer unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen und verzichtet ausdrücklich auf alle Bedingungen, die auf seinen Bestelldokumenten, in seiner Korrespondenz und auf jeglichen sonstigen Geschäftsunterlagen aufgeführt sein können. Vorbehältlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen gehen die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen allen widersprechenden Bedingungen vor, die vom Käufer geltend gemacht werden.
Art. 4 Bestellungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt oder umgehend ausgeführt haben.
Art. 5 Bestellungen können nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abgeändert, oder – abgesehen von gesetzlichen Rücktrittsrechten – widerrufen werden, andernfalls ist der Käufer schadenersatzpflichtig.
III. Erfüllungsort
Art. 6 Sofern die Parteien keine anderslautende Vereinbarung getroffen haben, gelten die Lieferungen ex works (genannter Ort/im Sinne der Incoterms 2020); der Lieferort ist in der Bestellbestätigung angegeben, die von der Lotus Bakeries ausgestellt wird; ist in der Bestellbestätigung kein Ort angegeben, gilt die Lieferung ab Werk.
Art. 7 Verzögert sich die Lieferung infolge höherer Gewalt, ist der Käufer weder berechtigt, die Annahme der Waren zu verweigern, noch die Bestellung zu widerrufen. Ein Lieferungsverzug, aus welchem Grund auch immer, begründet in keinem Fall einen Anspruch auf Schadenersatz.
Art. 8 Teillieferungen sind gestattet.
IV. Gewährleistung
Art. 9 Voraussetzung für jeden Gewährleistungsanspruch des Käufers ist, dass der Käufer alle Anforderungen in Bezug auf die Untersuchung der Ware und Rüge nach Schweizerischem Obligationenrecht Art. 201 vollumfänglich erfüllt.
Art. 10 Wir behalten uns das Recht vor, Waren, die wir als mangelhaft betrachten, zurückzunehmen und deren Kosten zu vergüten. Falls die Waren nicht den Vorschriften entsprechen, werden die nicht vorschriftsgemässen Waren – vorbehältlich von Artikel 9 und im Ermessen von Lotus Bakeries – nachgebessert oder durch vorschriftsgemässe Waren ersetzt.
V. Eigentum an der Ware
Art. 11 Ab dem vereinbarten Lieferzeitpunkt (Übergabe der Waren) trägt der Käufer direkt die Gefahr der Beschädigung oder des Untergangs von gelieferten Waren und aller daraus entstandenen Schäden.
Art. 12 Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware in unserem Eigentum.
Art. 13a Solange der Kaufpreis nicht vollständig beglichen ist, teilt uns der Käufer unverzüglich schriftlich mit, wenn Dritte Rechte an den Waren erwerben oder diese anderweitig belastet werden.
Art. 13b Der Käufer darf Waren, die dem obigen Vorbehalt betreffend Eigentum unterliegen, nur im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Käufer hiermit alle Ansprüche, die aus einem solchen Wiederverkauf entstehen, an uns ab, unabhängig davon, ob die Waren verarbeitet wurden oder nicht. Besteht zwischen dem Käufer und einem seiner Kunden eine Kontokorrentabrede, tritt der Käufer hiermit auch jenen Teil seines entsprechenden Saldos sowie im Fall einer Betreibung jenen Teil des Betrags des zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren kausalen Saldos ab, der dem Betrag des Kaufpreises plus 10% entspricht.
Art. 13c Ungeachtet unseres Rechts, eine direkte Zahlung zu verlangen, ist der Käufer berechtigt, die Zahlung aus den abgetretenen Forderungen zu erhalten. Dazu erklären wir uns bereit, keine Zahlung auf den abgetretenen Forderungen zu verlangen, soweit der Käufer allen seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und gegen ihn kein Betreibungsbegehren gestellt oder keine ähnliche Schritte eingeleitet werden oder kein Zahlungsrückstand besteht. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, tritt uns der Käufer hiermit jenen Teil seiner Saldoforderung ab, die dem Betrag des Kaufpreises entspricht.
VI. Preis
Art. 14 Die Preise in Preislisten, Offerten und anderen von Lotus Bakeries erstellten Dokumenten sind in CHF angegeben und verstehen sich exklusive Steuern.
Art. 15 Als Verkaufspreis gilt der Preis gemäss der offiziellen Preisliste, die am Datum der Bestellung des Käufers in Kraft ist, sofern nicht vorgängig schriftlich ein anderer Preis vereinbart wurde.
Art. 16 Alle Steuern und Zuschläge werden vom Käufer getragen.
VII. Zahlungsbedingungen
Art. 17 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum per Banküberweisung zu begleichen. Wir behalten uns das Recht vor, eine andere Zahlungsmethode (einschliesslich Vorauszahlung), ein anderes Zahlungsdatum oder andere Zahlungsbedingungen festzulegen oder eine Garantie zu verlangen, falls dies aufgrund der Umstände gerechtfertigt ist.
Art. 18 Ab dem Fälligkeitstermin wird ein Verzugszins von mind. 5% geschuldet, oder soweit höher, zum üblichen Bankdiskonto am Zahlungsort (OR 104 Abs.3). Wir behalten uns alle Rechte vor, weiteren Schadenersatz wegen Verzug zu verlangen. Zur Deckung der internen Inkassokosten, die Lotus Bakeries entstehen, hat Lotus Bakeries zudem automatisch Anspruch auf eine Pauschalentschädigung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch auf CHF 100.-, unberührt des Rechts von Lotus Bakeries, einen Ersatz der Schäden oder Kosten zu verlangen, falls die jeweiligen Schäden oder Kosten diesen Pauschalbetrag übersteigen.
Art. 19 Im Fall einer Nichtbezahlung behalten wir uns das Recht vor, laufende Verträge, Lieferungen und Bestellungen zu sistieren, bis alle überfälligen Rechnungen vollständig beglichen sind. Eine solche Sistierung gilt nicht als Verkaufsverweigerung.
Art. 20 Wird keine Entschädigung oder kein Pauschalschadenersatz verlangt, gilt dies nicht als Verzicht unsererseits.
Art. 21 Soweit nicht anders vereinbart bezahlen wir keine Gutschriften aus, bis alle Rechnungen und/oder Lastschriften, die wir für den gleichen Käufer ausgestellt haben, vollständig beglichen sind.
Art. 22 Lotus Bakeries behält sich das Recht vor, Beträge, die dem Käufer aus irgendeinem rechtmässigen Grund geschuldet werden, mit einem kleineren Betrag zu verrechnen, den der Käufer Lotus Bakeries schuldet. Der Käufer ist nur zur Verrechnung berechtigt, soweit die Gegenforderung des Käufers anerkannt, unbestritten oder in einem rechtskräftigen Urteil festgesetzt ist. Der Käufer ist nur berechtigt, Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, soweit solche Rechte auf dem gleichen Geschäftsvorfall beruhen.
VIII. Ermässigungen
Art. 23 Vereinbarungen in Bezug auf Rabatte oder Preisermässigungen sind nur dann gültig, wenn der Käufer allen seinen Verpflichtungen gegenüber Lotus Bakeries, einschliesslich der fristgerechten Begleichung der Rechnungen, ordnungsgemäss und rechtzeitig nachgekommen ist.
IX. Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung von Verpackung, Schachteln und Werbematerial von Lotus
Art. 24 Unsere Verpackung, unsere Schachteln und unser Werbematerial dürfen ausschliesslich für unsere eigenen Produkte verwendet werden. Jede andere Verwendung, die für den Benutzer irreführend sein kann, ist als Täuschung zu betrachten und zieht rechtliche Schritte gegen die vertragsverletzende Partei nach sich.
X. Haftung
Art. 25 Liegt unsererseits oder seitens unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, haften wir gemäss den Bestimmungen des anwendbaren Rechts; dasselbe gilt im Fall einer Verletzung von grundlegenden vertraglichen Verpflichtungen. Soweit die Vertragsverletzung nicht vorsätzlich erfolgt, beschränkt sich unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Art. 26 Unsere Verschuldenshaftungen in Bezug auf das Leben, den Körper und die Gesundheit sowie unsere Haftung aus dem Produkthaftpflichtgesetz bleiben vorbehalten.
Art. 27 Jede Haftung, soweit oben nicht ausdrücklich vorgesehen, wird abgelehnt.
XI. Kündigung
Art. 28 Lotus Bakeries behält sich das Recht vor, den Vertrag mit dem Käufer unter den folgenden Umständen einseitig aufzulösen, ohne zwingende nachfolgende rechtliche Schritte oder nach einer Entschädigung des Käufers, und die gelieferten, aber nicht bezahlten Waren zurückzunehmen:
(i) wenn eine Rechnung vom Käufer nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt einer Mahnung bezahlt wurde;
(ii) wenn über den Käufer der Konkurs eröffnet wird (er unmittelbar vom Konkurs bedroht ist) oder wenn gegen ihn ein Betreibungsverfahren irgendwelcher Art läuft;
(iii) wenn der Käufer Gegenstand einer Auflösung, Liquidation, Fusion, Spaltung oder eines ähnlichen Verfahrens ist und keine ausreichende Gewähr bieten kann, dass seine Verpflichtungen gegenüber Lotus Bakeries ordnungsgemäss erfüllt werden.
Art. 29 Bei einer Kündigung des Vertrags zwischen Lotus Bakeries und dem Käufer, unabhängig davon, ob sie nach Belieben oder aus wichtigem Grund erfolgt, werden alle Zahlungsforderungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – von Lotus Bakeries gegenüber dem Käufer fällig.
XII. Allgemeines
Art. 30 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen stellen zusammen mit der jeweiligen Bestellung die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar, die allen früheren Vereinbarungen, Erklärungen, Darstellungen, Abmachungen, Verpflichtungen und Schriften einer Partei vorgeht und die nur durch eine schriftliche Vereinbarung geändert werden kann, die von den Parteien der vorliegenden Vereinbarung unterzeichnet sein muss.
Art. 31 Keine Bestimmung in diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen ist darauf ausgelegt oder hat zur Folge, dass eine Partnerschaft zwischen den Parteien begründet wird oder dass eine Partei als Vertreterin der anderen handelt, und keine Partei ist befugt, im Namen oder für die Rechnung der anderen zu handeln oder diese anderweitig in irgendeiner Weise zu verpflichten.
Art. 32 Ein Verzicht von Lotus Bakeries im Fall einer Verletzung oder Nichterfüllung einer Bestimmung des Vertrags durch den Kunden gilt nicht als Verzicht bei einer allfälligen späteren Verletzung oder Nichterfüllung und lässt die übrigen Vertragsbedingungen unberührt.
Art. 33 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag oder einen Teil davon ohne vorgängige schriftliche Einwilligung von Lotus Bakeries abzutreten.
XIII. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Art. 34 Mit Ausnahme der Beanstandungen, auf die in den Artikeln 9 und 10 dieses Vertrags Bezug genommen wird, ist eine Beanstandung nur zulässig, wenn sie innerhalb von 5 Werktagen ab der Lieferung schriftlich eingereicht wird.
Art. 35 Alle Verkäufe unterstehen dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Art. 36 Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen werden ausschliesslich durch die zuständigen Gerichte am Sitz der Gesellschaft (Baar) beigelegt.
Baar, 14.12.2021
Lotus Bakeries International und Schweiz AG
Neuhofstrasse 24
6340 Baar
Schweiz